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Abgabe – VermittlungsVereinbarung
Gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes Deutschlandes
Zwischen:___________________________und:______________________________
Abgabe-Vermittlungs-Lebewesen:_____________________________________
geb.:___________________________Erkennung:________________________
Sachaufwand/ Fachaufwand/ Schutzgebühr :___________
Diese Vereinbarung dient zum Schutz aller Lebewesen und wird zwischen
den oben genannten Personen geschlossen. Die abgebende Person wird
Vermittler genannt. Die abholende Person Halter.
1: Vermittler erklärt dass dieses/ die Tiere nicht unrechtmässig in
seinen Besitz gekommen sind.
2: Halter verpflichtet sich dieses/ die Tiere artgerecht und nach den
Vorschriften der jeweiligen Länderverordnung unterzubringen und
anzumelden.
3: Halter verpflichtet sich alle erforderlichen Sachkenntnisse zu
haben oder unmittelbar zu erlernen.
4: Halter verpflichtet sich die Tiere, nicht in den Tierhandel zu
geben, und im Falle der Abgabe diese mit dem Vermittler abzustimmen.
5: Halter verpflichtet sich alle Jungtiere dem Vermittler anzumelden
und den weiteren Verbleib der Lebewesen abzustimmen.
6: Diese Abgabe/ Vermittlungsvereinbarung ist nach BGB §145 ein
Vertrag und somit
rechtsverbindlich. Nach erkennen einer Zuwiderhandlung ist eine
Rechtsprüfung
unumgänglich.
Datum:__________
Unterschriften:
Vermittler Halter__________________
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